Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Gerne bieten wir Ihnen als wMSB den Abschluss des beigefügten Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom zum Abschluss an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Unser Kontaktdatenblatt ist zum Download verfügbar.
Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an Netz.Bilanzierung die Annahme des Vertrages für ihr Haus als wMSB und teilen uns die Marktpartneridentifikationsnummer mit oder übersenden Ihr Kontaktdatenblatt, in dem diese Information enthalten ist. @Kreiswerke-Main-Kinzig.de
Sollten Sie als Dienstleister für einen wMSB tätig werden, fügen Sie bitte in Kopie auch eine Vollmacht bei, die Sie für den betreffenden wMSB zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages legitimiert.
Folgende notwendigen Verträge inkl. Anlagen stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung: