Trinkwasserkundenanlagen dürfen ausschließlich von in Deutschland zugelassenen Wasserinstallateuren hergestellt, erneuert, unterhalten oder zurückgebaut werden. Der Installateur muss die Bedingungen der AVBWasserV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Kreiswerke Main-Kinzig erfüllen. Die Beantragung und Anerkennung erfolgt über die Anträge zum Anschluss oder zur Inbetriebsetzung, die der Installateur mit seiner Unterschrift bestätigt. Im Rahmen der Tätigkeit hat der Installateur die Ausführungen nach Trinkwasserverordnung sowie den aktuellen Regeln der Technik auszuführen.