Befundprüfung nach § 39 MessEG bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle
zu 168,40 Euro zzgl. USt. (200,40 Euro brutto)
Die Befundprüfung beinhaltet An- und Abfahrt, Wechsel des vorhandenen Elektrizitätszählers, Transport zur Prüfstelle, Befundprüfung des Elektrizitätszählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle, Zustellung des Prüfscheins.
Defekte Messeinrichtung
Fehlerkorrektur
Sollte sich trotz unserer eichrechtlichen Prüfverfahren ein Defekt am Zähler herausstellen, so bestehen nach § 18 GVV die Grundlage für die Korrektur des Fehlers. Nach diesem Verfahren wird anschließend die Netznutzungsrechnung und darauf folgend die Lieferantenrechnung (durch Ihren Stromlieferanten) geändert. Die Korrektur ist nach § 18 GVV auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
Eichgültigkeit von mechanischen Elektrizitätszählern und von elektronischen Zusatzeinrichtungen
Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH setzt als Messstellenbetreiber bei der Verlängerung der Eichgültigkeit von mechanischen Elektrizitätszählern auf das Verfahren und den Ablauf der Stichprobenprüfung.
Die Grundlage des Verfahrens ist die Tatsache, dass die heute gefertigten Zähler die Verkehrsfehlergrenzen deutlich länger einhalten als dies die Eichgültigkeit voraussetzt. Um diese Verlängerung zu erzielen, ist vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung eine erfolgreiche Stichprobenprüfung erforderlich.
Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH bildet hierzu ein sogenanntes Los, in dem alle betroffenen Zähler gelistet sind.
Die Stichprobenprüfung wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durchgeführt, so dass bei Nichterfüllung der Anforderungen alle Zähler des Loses vor Beendigung der Gültigkeitsdauer der Eichung ausgebaut werden können.
Im Ergebnis der Prüfungen und Funktionskontrollen wird durch die Prüfstelle ein Bescheid zum Stichprobenlos erstellt. Dieser Bescheid zur Stichprobenprüfung ist rechtswirksam, soweit kein Einspruch seitens des zuständigen Landeseichamtes erfolgt. Dieser Bescheid ergeht an die Landeseichämter (am Sitz der Prüfstelle und an das zuständige Landeseichamt der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH), an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sowie an den Eigentümer der Elektrizitätszähler, die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.
Bei erfolgreicher Stichprobe erfolgt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Ersteichung (16 Jahre) um eine Eichperiode. Bei nicht erfolgreicher Prüfung tauscht die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH alle Elektrizitätszähler des Loses aus.