1. Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?
Einen Lageplan mit Bemaßung des Gebäudes sowie einen Grundrissplan des unteren Geschosses (mit Sitz des zur Straßenseite liegenden Anschluss-/Hauswirtschaftsraumes) mit Angabe der gewünschten Anschlussstelle und einem Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks.
Die Beantragung eines Neuanschlusses erfolgt über das Netzanschlussportal. Wir nutzen dieses moderne Medium um Ihnen rasch ein Angebot unterbreiten zu können. Die erforderlichen Angaben werden in entsprechenden Masken abgefragt, den o.g. Lageplan Lageplan, den Grundrissplan und das Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks können Sie können Sie einfach als PDF oder Bilddatei hochladen.
2. Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig meinen Anschluss?
Ihre Netzanschlussleitung wird in der Regel bis in den Hauswirtschaftraum (HWR) verlegt, wo auch der Wasserzähler auf den bauseits montierten Wasserzählerbügel verbaut wird.
Diese Vorgehensweise weicht ab, wenn die Anschlussleitung bis zum Wasserzähler länger als 20m ist. In diesem Fall sieht die AVBWasserV in Kombination mit den Technischen Anschlussbedingungen verpflichtend einen Wasserschacht an der Grundstücksgrenze vor. Hierfür ist ein wasserdichter und normgerechter Schacht mit Einstiegshilfe nötig. Der Schacht ist bauseits zu erstellen und markiert den Eigentumsübergang, erst nach der Errichtung dieses Bauwerkes kann der Netzanschluss verlegt werden.
3. Wer montiert den Wasserzählerbügel?
Der Wasserzählerbügel ist durch Ihren Wunschinstallationsbetrieb einzubauen. Diese Tätigkeit darf nur von einem konzessionierten Wasserinstallateur durchgeführt werden. Alle konzessionierten Installateure finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Schematisches Bild der Wasserzähleranlage mit Ventilen, Bügel, Zähler, Filter, etc.
4. Ich habe Fragen zu meinem Angebot.
Unser Netzanschluss/Netzvertrieb beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter Telefonnummer 06051 84-331.
5. Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?
Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in Eigenleistung erbringen. Die Einsparungen legen wir Ihnen gerne in einem Angebot dar. Detaillierte Informationen erhalten Sie über unseren Netzanschluss/Netzvertrieb (Telefonnummer: 06051 84-331).
Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sowie alle Verlegearbeiten liegen im Aufgabenbereich der Kreiswerke Main-Kinzig, Eigenleistungen sind hierbei ausgeschlossen.
6. Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?
Nein! Die Anschlussleitung muss frei zugänglich sein. Sie darf nicht durch Bäume, Bauwerke wie Garagen, Carports, Müllboxen, etc. überbaut werden.
Sollte durch nachträgliche Erweiterungen des Gebäudes bzw. den Bau eines Nebengebäudes eine Überbauung erkennbar werden, so wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Netzanschluss/Netzvertrieb unter Telefonnummer 06051 84-331. Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösung und können Ihnen auch ein Angebot zur Umverlegung Ihres Netzanschlusses anbieten (solange dies technisch möglich ist).
7. Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem die Angebotsbestätigung im Netzanschluss/Netzvertrieb eingegangen ist und bauseits die Herstellung des Netzanschlusses absehbar ist, setzen Sie sich bitte mit unserer Einsatzsteuerung unter der Telefonnummer 06051 84-1020 zwecks Terminabstimmung in Verbindung. In schwierigen Anschlusssituationen, bei örtlichen Fragestellungen oder der Klärung von Mitverlegungen anderer Leitungsanbieter, steht Ihnen gerne auch unser Netzmeister für einen Ortstermin zur Verfügung. Die Kontaktdaten des zuständigen Netzmeisters erhalten Sie mit Ihrem Angebot.
Bitte beachten Sie, dass je nach Auftragstand mit einer technischen Vorlaufzeit von in der Regel ca. 3 Wochen zu rechnen ist.
8. Wie komme ich an einen Bauwasseranschluss?
Wir bieten Ihnen gerne unseren Standrohrservice an. Sie können hierzu in Ihrer Bauphase bei uns ein Standrohr ausleihen. Das Standrohr ist mit einem geeichten Wasserzähler ausgestattet und wird per Kaution, Leihgebühr und Wasserverbrauch abgerechnet.
Ein Standrohr können Sie vorab gerne über unsere Materialwirtschaft unter Telefonnummer 06051 84-386 reservieren und in Gelnhausen, Barbarossastraße 26 (Innenhof) abholen.
9. Wie und wann bekomme ich meinen Wassserzähler?
Nachdem die Hausinstallation (Kundenanlage) von Ihrem konzessionierten Wunschinstallationsbetrieb erstellt wurde, sendet dieser eine sogenannte Fertigmeldung an die Kreiswerke Main-Kinzig. Ihr Installationsbetrieb oder Sie vereinbaren dann mit unserer Einsatzsteuerung unter Telefonnummer 06051 84-1020 einen Termin zur Inbetriebnahme.
10. Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Wasser verbrauche. Wie kann ich das prüfen?
Ursachen für eine hohe Wasserabrechnung, insbesondere im Vergleich zum Vorjahr, können recht vielfältig sein:
- Änderungen im Abrechnungszeitraum, z. B. Ablesetag früher/später als im Vorjahr,
- Fehler bei der Ablesung oder fehlende Ablesungen und somit Schätzungen in den Vorjahren. Dadurch entsteht bei falscher Schätzung der Vorjahresverbräuche bzw. des aktuellen Verbrauches ein scheinbar stark geänderter Verbrauch,
- Defekte (Leckagen) im Leitungsnetz, insbesondere auch im Außenbereich,
- Zisternennachläufe sind häufig aufgrund Defekten des Schwimmerschalters Ursache eines zu hohen Verbrauches,
- Gartenbewässerungssysteme, die durch witterungsbedingte Einflüsse bzw. durch Störungen im Bewässerungscomputer nicht mehr tropfen, sondern fließendes Wasser abgeben,
- Defekte in einem eventuell automatischen Nachlauf der Heizungsanlage,
- Defekte Dichtungen in den Toilettenspülungen oder tropfende Wasserhähne. Bereits eine tropfende Toilettenspülung kann pro Tag 50 – 200 Liter Wasser verbrauchen,
- Hoher Wasserverbrauch durch Gartenbewässerung im heißen Sommer, der dann auf einen regnerischen Sommer folgt bzw. umgekehrt. Alleine ein mittelgroßer Garten kann bei täglichem Gießen ca. 700 Liter Wasser benötigen,
- Nicht norm- bzw. zulassungskonforme Installation des Zählers bzw. der Hausinstallation nach dem Zähler
Sprechen Sie bei einem der oben genannten Themen umgehend Ihren Installationsbetrieb an.
11. Warum entstehen Abweichungen in der Summe der Wohnungszähler zum Hauptwasserzähler?
Wir möchten hier die Aussagen der Hessischen Eichdirektion in Ihrem Merkblatt Wasser unter dem Punkt „Messgenauigkeit, Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern“ angeben:
Die zum Zeitpunkt der Eichung zulässigen Messabweichungen (Eichfehlergrenzen) bei Wasserzählern liegen im unteren Durchflussbereich (Qmin bis Qt bzw. Q1 bis Q2) bei ± 5 % und im oberen Durchflussbereich (Qt bis Qmax bzw. Q2 bis Q4) bei ± 2 %. Die sogenannten Verkehrsfehlergrenzen, d. h. zulässige Fehler bei eingebauten Wasserzählern, liegen laut § 33 der Eichordnung beim Doppelten der Eichfehlergrenzen, d. h. bei ± 10 % bzw. ± 4 %. Unterhalb des Mindestdurchflusses (Qmin bzw. Q1) bleiben die Zähler irgendwann stehen bzw. laufen nicht an, so dass es auch deshalb in der Praxis zu nennenswerten Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern kommen kann. Zu bedenken ist dabei auch, dass der Hauswasserzähler oftmals eine höhere metrologische Klasse (B) als der (preisgünstigere) Wohnungswasserzähler (Klasse A) aufweist. Der Zähler der höheren Klasse läuft bei kleinerem Durchfluss früher an und misst im unteren Durchflussbereich genauer.
Werden mehrere Wohneinheiten über einen Hauptwasserzähler versorgt, wird die Menge eines tropfenden Wasserhahnes in den einzelnen Wohnungen nicht registriert. Der Hauptwasserzähler erfasst jedoch die Summe der Leckagen, läuft bereits und registriert diese Wassermengen. Größere Fehler sind vielfach durch eine nicht sachgerechte Installation bedingt. Ursachen können Leitungsbögen direkt vor dem Zähler sein oder Kugelhähne und Absperrschieber, die nicht vollständig geöffnet sind und somit das Messverhalten des Zählers verändern können. Auch defekte oder fehlende Rückflussverhinderer können zu erhöhten Messabweichungen und zu fehlerhaftem Zählen bei Druckschwankungen im Netz führen.
Eine sehr häufige Ursache für Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern liegt weiterhin darin, dass Entnahmen aus Gemeinschaftsarmaturen (Grünanlagenbewässerung, gemeinschaftliche Waschküchen etc.) nur vom Hauptzähler erfasst werden.
12. Wo liegen Leitungen auf meinem Grundstück?
Um die Lage der Leitungen auf Ihrem Grundstück zu erfragen, steht Ihnen unsere elektronische Planauskunft kostenfrei zur Verfügung. Vor jeder Bautätigkeit auf einem Grundstück besteht sogar die Verpflichtung für den Eigentümer und den von ihm beauftragten Dienstleister zur Einholung einer Planauskunft bei allen Leitungsanbietern.
Viele Dienstleister sind bereits bei unserem Online-Service registriert. In diesem Fall ist die Online-Planauskunft einfach möglich.
13. Ich benötige einen zweiten Wasserzähler für meine vermietete Einliegerwohnung.
Pro Gebäude gibt es lediglich einen Hauptwasserzähler. Sollten mehrere Wasserzähler im Haus benötigt werden, so ist dies durch interne Wasserzähler zu realisieren und die Abrechnung ist durch den Vermieter vorzunehmen.
14. Ich möchte zur Gartenbewässerung einen eigenen Wasserzähler um die Abwassergebühren einzusparen. Was muss ich hierfür tun?
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kommune, Bereich Abwasser/Entwässerung.
15. Ich möchte eine Einsparten-/ Mehrspartenhauseinführung (ESH/MSH) verbauen. Woher kann ich diese beziehen? Wer baut diese ein?
Die ESH und MSH können Sie über den Fachhandel beziehen. Über die verschiedenen Ausführungen beraten Sie unsere Kollegen des Netzanschluss/Netzvertrieb unter Telefonnummer 06051 84-331.
Der Einbau der ESH/MSH ist bauseits durch Ihren Architekten bzw. die bauausführende Firma einzuplanen.
Bitte beachten Sie die Einbauanleitung der ESH/MSH, so dass ein wasserdichter Einbau gegeben ist.