Messung

Messung und Eichung

Unsere Wasserzähler unterliegen wie alle Zähler dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Sowohl unser Netzbetrieb mithilfe seiner Software, als auch die Hessische Eichdirektion überwachen, dass dieses Gesetz eingehalten wird.

Haben Sie Zweifel an der Messrichtigkeit?

Sollten Sie an der ordnungsgemäßen Messung zweifeln, so besteht für Sie die Möglichkeit beim zuständigen Messstellenbetreiber eine Befundprüfung zu beauftragen. Die erforderlichen Auftragsdokumente für die Zähler der Kreiswerke erhalten Sie in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte jedoch, dass für die Verbrauchsabweichungen zum Vorjahr in der Regel Veränderungen im Abnahmeverhalten entgegenstehen. Verbrauchsschwankungen können aber auch durch unterschiedliche Witterungen in den Jahren oder durch abweichende Ablesetermine entstehen.

Im Wasser haben die folgenden Punkte Einfluss auf den Verbrauch:

Nachlauf Zisterne, Trockenheit, Bauarbeiten, Rohrbrüche, Nachlauf Heizung, tropfende Armaturen oder Toilettenspülungen, Gartenbewässerungssysteme.

Tipp: Um den Mehrverbrauch frühzeitig erkennen zu können, empfehlen wir Ihnen regelmäßig (monatlich) - Ihre Zähler abzulesen, um eine genaue Übersicht über den Verbrauch zu erhalten. So können Sie bei Abweichungen bereits frühzeitig Ihre Kundenanlage prüfen. Die bei den Kreiswerken zugelassenen Installationsbetriebe unterstützen Sie gerne bei den erforderlichen Maßnahmen.

Technischer Kundenservice
Technischer Kundenservice

Mo-Do 8 bis 17 Uhr
Fr 8 bis 13 Uhr
06051 84-331

Störung melden
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24-Stunden-Notdienst

Strom
06051 84-296

Wasser
06051 85-297

Anschrift
Anschrift

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

Befundprüfung nach § 39 MessEG bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle

zu 233,72 € inkl. Ust.

Die Befundprüfung beinhaltet An- und Abfahrt, Wechsel des vorhandenen Wasserzählers, Transport zur Prüfstelle, Befundprüfung des Wasserzählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle, Zustellung des Prüfscheins.

Defekte Messeinrichtung

Sollte sich trotz größter Sorgfalt, höchster Messqualität und bester Messtechnik ein Defekt am Zähler herausstellen, so bestehen nach § 21 AVBWasserV die Grundlage für die Korrektur des Fehlers.

Eichgültigkeit von Wasserzählern

Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH setzt als Messstellenbetreiber bei der Verlängerung der Eichgültigkeit von Wasserzählern auf das Verfahren und den Ablauf der Stichprobenprüfung.

Die Grundlage des Verfahrens ist die Tatsache, dass die heute gefertigten Zähler die Verkehrsfehlergrenzen deutlich länger einhalten als dies die Eichgültigkeit voraussetzt. Um diese Verlängerung zu erzielen, ist vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung eine erfolgreiche Stichprobenprüfung erforderlich. 

Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH bildet hierzu ein sogenanntes Los, in dem alle betroffenen Zähler gelistet sind.

Die Stichprobenprüfung wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durchgeführt, so dass bei Nichterfüllung der Anforderungen alle Zähler des Loses vor Beendigung der Gültigkeitsdauer der Eichung ausgebaut werden können.

Im Ergebnis der Prüfungen und Funktionskontrollen wird durch die Prüfstelle ein Bescheid zum Stichprobenlos erstellt. Dieser Bescheid zur Stichprobeprüfung ist rechtswirksam, soweit kein Einspruch seitens des zuständigen Landeseichamtes erfolgt. Dieser Bescheid ergeht an die Landeseichämter (am Sitz der Prüfstelle und an das zuständige Landeseichamt der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH), an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sowie an den Eigentümer der Zähler, die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.

Bei erfolgreicher Stichprobe erfolgt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Ersteichung (6 Jahre) um weitere 3 Jahre. Bei nicht erfolgreicher Prüfung tauscht die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH alle Wasserzähler des Loses aus.