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Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

FAQs zu unserem Netzkundenportal

Wie melde ich mich im Netzkundenportal an?

Wie melde ich mich im Netzkundenportal an?

Nach erfolgreichem Netzanschluss Ihrer EEG-Anlage, erhalten Sie eine Einspeisebestätigung mit einem Einmalpasswort für das Netzkundenportal. Neben diesem Einmalpasswort benötigen Sie noch Ihre E-Mail-Adresse, die Sie uns bei der Anmeldung mitgeteilt haben. Sie haben uns keine E-Mail-Adresse mitgeteilt? Dann verwenden Sie bei der Erstanmeldung bitte Ihre Kundennummer.

Warum habe ich unterschiedliche Zugänge zum Netzkundenportal für meinen Stromzähler und meiner Einspeiseanlage bekommen?

Warum habe ich unterschiedliche Zugänge zum Netzkundenportal für meinen Stromzähler und meiner Einspeiseanlage bekommen?

Aufgrund unser historisch gewachsenen Datenstruktur ist der Übergabezähler, der sowohl die Einspeisung als auch den Strombezug misst, Ihrem Netznutzungskonto zugeordnet.
Mit dem Zugang zu Ihrem Netznutzungskonto erhalten Sie Einblick in den Übergabezähler und den dazugehörigen Zählerständen. Weiterhin erhalten Sie über dieses Konto Ihre Abrechnung für den Messstellenbetrieb, wenn Ihr Stromlieferant dies nicht in seiner Abrechnung berücksichtigen sollte.

Mit dem Zugang zu Ihrem Einspeisekonto erhalten Sie Einblick in Ihre Erzeugungsanlage, Ihre Stammdaten, Abrechnungen der Erzeugungsanlage sowie eine Übersicht über die Zahlungen.
Eine Zusammenlegung beider Konten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Wo finde ich meine Kundennummer?

Im Anmeldeprozess Ihrer EEG-Anlage erhalten Sie verschiedene Informationsschreiben von uns. Auf jedem dieser Schreiben ist Ihre Kundennummer vermerkt.

Kann das Einmalpasswort weiterverwendet werden?

Kann das Einmalpasswort weiterverwendet werden?

Während der der ersten Anmeldung im Netzkundenportal werden Sie aufgefordert, ein neues Passwort zu vergeben.

Können Betreiberwechsel über das Netzkundenportal kommuniziert werden?

Können Betreiberwechsel über das Netzkundenportal kommuniziert werden?

Aktuell können uns noch keine Betreibwechsel über das Netzkundenportal mitgeteilt werden. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran auch diesen Prozess über das Portal abzubilden und Ihnen die Kommunikation zu erleichtern.

Können Abtretungserklärungen über das Netzkundenportal kommuniziert werden?

Können Abtretungserklärungen über das Netzkundenportal kommuniziert werden?

Aktuell können noch keine Abtretungserklärungen über das Netzkundenportal mitgeteilt werden. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran auch diesen Prozess über das Portal abzubilden und Ihnen die Kommunikation somit zu erleichtern.

Wo kann ich meine Zugangsdaten ändern?

Wo kann ich meine Zugangsdaten ändern?

Sie finden oben rechts neben Ihrem Namen drei untereinanderstehende Punkte. Wenn Sie diese anklicken, öffnet sich ein Menü, welches auch die Option „Passwort ändern“ enthält.

Ihre E-Mail-Adresse können Sie „Meine Daten“ im Bereich der Kontaktdaten ändern.

Wo kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?

Wo kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?

Ihre Rechnungsanschrift können Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Stammdaten“ ändern.

Nach erfolgter Änderung erhalten Sie eine Bestätigung via E-Mail.

Wie kann ich meine Telefonnummer ändern?

Wie kann ich meine Telefonnummer ändern?

Ihre Telefonnummer können Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Stammdaten“ ändern.

Nach erfolgter Änderung erhalten Sie eine Bestätigung via E-Mail.

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

Ihre E-Mail-Adresse können Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Stammdaten“ ändern.

Nach erfolgter Eingabe erhalten Sie eine E-Mail zur Verifizierung Ihrer (neuen) E-Mail-Adresse.

Wo kann ich meine Steuernummer ändern?

Wo kann ich meine Steuernummer ändern?

Ihre Steuernummer können Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Steuerdaten“ eintragen oder auch aktualisieren.

Wie kann ich Bankdaten ändern?

Wie kann ich Bankdaten ändern?

Ihre Bankverbindung können Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Bankverbindung“ eintragen oder aktualisieren.

Nach erfolgter Änderung erhalten Sie eine Bestätigung via E-Mail.

Wie wir mit meine Mandatsreferenz mitgeteilt?

Wie wir mit meine Mandatsreferenz mitgeteilt?

Ihre Mandatsreferenz finden Sie unter „Meine Daten“ unter dem Punkt „Bankverbindung“.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, erhalten Sie in eine Bestätigung via E-Mail mit der Mandatsreferenz.

Wo kann ich meine Zahlungen sehen?

Wo kann ich meine Zahlungen sehen?

Ihre Zahlungen sehen Sie unter „Zahlungen“.

Wo sehe ich, ob ich noch offene Rechnungen habe?

Wo sehe ich, ob ich noch offene Rechnungen habe?

Ihre offenen Posten sehen Sie unter „Zahlungen“.

In der Aufstellung wird Ihnen pro Posten der Status und ggf. der offene Betrag in EUR angezeigt.

Wo kann ich Rechnungen herunterladen?

Wo kann ich Rechnungen herunterladen?

Ihre Rechnungen können Sie unter „Dokumente“ herunterladen.

Wie werde ich informiert, dass neue Rechnungen bereitstehen?

Wie werde ich informiert, dass neue Rechnungen bereitstehen?

Sobald neue Rechnungen im Netzkundenportal für Sie bereitstehen, erhalten Sie eine E-Mail von uns.

Kann ich Namensänderungen über das Netzkundenportal kommunizieren?

Kann ich Namensänderungen über das Netzkundenportal kommunizieren?

Eine Namensänderung können Sie über „Meine Daten“ und dem Punkt „Stammdaten“ mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass wir für eine Namensänderung einen Nachweis (Bestätigung des Standesamts, eine Kopie Ihres Ausweises oder vergleichbares) benötigen. Diesen laden Sie bei der Beantragung einfach als PDF-Dokument mit hoch. Die Namensänderung wird von den Mitarbeitenden geprüft.

Nach erfolgter Prüfung der beantragten Namensänderung, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung oder Ablehnung.
Bei einer Ablehnung erhalten Sie den Hinweis, warum die Umsetzung nicht möglich war – meist fehlt ein geeigneter Nachweis.

Wo sehe ich meinen Zähler und die Zählerstände?

Wo sehe ich meinen Zähler und die Zählerstände?

Ihre Zähler sehen Sie unter „Zähler“. 

Die Zählerstände Ihrer Zähler sehen Sie unter  dieser Rubrik. Sobald Sie das entsprechende Gerät ausgewählt haben, öffnet sich ein Fenster und die Zählerstände werden Ihnen inklusive Datum Wandlerfaktor, OBIS-Kennzahl und der Menge angezeigt.

Kann ich die Ablesungen im Netzkundenportal erfassen?

Kann ich die Ablesungen im Netzkundenportal erfassen?

Derzeit ist eine Erfassung der Zählerstände im Netzkundenportal noch nicht möglich.
Wir arbeiten jedoch daran auch diesen Prozess über das Portal abzubilden und Ihnen die Möglichkeit zur Erfassung anzubieten.

Wo sehe ich, ob die Registrierungsdaten aus dem Marktstammdatenregister vorliegen?

Wo sehe ich, ob die Registrierungsdaten aus dem Marktstammdatenregister vorliegen?

Unter „Erzeugungsanlagen“ können Sie einsehen, ob uns die erforderlichen Daten aus der Registrierung im Marktstammdatenregister vorliegen. Unter „Stammdaten“ sehen sie bei „MaStR-Nr. Einheit“ und „MaStR-Nr. Anlage“ die Registrierungsdaten Ihrer Erzeugungsanlagen. Wenn Sie einen Speicher haben, sind diese Angaben unter „Speicher“ aufgeführt.

Kann ich meiner Erzeugungsanlage einen eigenen Namen geben?

Kann ich meiner Erzeugungsanlage einen eigenen Namen geben?

Sie haben die Möglichkeit für jede Erzeugungsanlage einen eigenen Namen zu vergeben und im Netzkundenportal zu erfassen.

Warum kann ich meine E-Mail-Adresse nicht erfassen?

Warum kann ich meine E-Mail-Adresse nicht erfassen?

Wenn Sie mehrere EEG-Anlagen unter verschiedenen Kundennummern haben, kann Ihre E-Mail leider nur bei einer Kundennummer hinterlegt werden. Aber Sie müssen nun nicht für jedes Konto eine eigene E-Mail-Adresse anlegen. Für diesen Fall gibt es einen vereinfachten Betreiberwechsel. So können Ihre verschiedenen EEG-Anlagen unter einer Kundennummer zusammengeführt werden und Sie benötigen nur ein Login. Fordern Sie das Formular bei uns an.

Warum wurde die Forderung nicht eingezogen?

Warum wurde die Forderung nicht eingezogen?

Lastschriftmandate verlieren nach 36 Monate Nichtverwendung ihre Gültigkeit. Hatten Sie in den letzten Jahren immer ein Guthaben, so kann es dazu kommen, dass sie eine entstandene Forderung selbst überweisen müssen. Ist das SEPA-Mandat ausgelaufen, können Sie dies ganz einfach erneuern und für zukünftige Forderungen greift es wieder.

Warum gibt es zwei unterschiedliche Portale?

Warum gibt es zwei unterschiedliche Portale?

Durch das sogenannte Unbundling (Entflechtung) soll die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sichergestellt werden. Um dieser gesetzlichen Forderung gerecht zu werden, müssen wir als Energieversorger getrennte Portale für unsere Netz- und unsere Vertriebskunden anbieten.

Warum wird mir kein Zähler angezeigt?

Warum wird mir kein Zähler angezeigt?

Aufgrund unserer historisch gewachsenen Datenstruktur ist in den meisten Fällen, der Stromzähler, der sowohl die Erzeugung als auch den Verbrauch erfasst, beim Netznutzungskunden angebunden. Aus diesem Grunde erhalten Sie neben den Zugangsdaten für Ihr Einspeisekonto auch noch Zugangsdaten für Ihr Netznutzungskonto.

Wieso kann ich das Steuerkennzeichen nicht ändern?

Wieso kann ich das Steuerkennzeichen nicht ändern?

Aktuell müssen Sie uns, wenn Sie die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgezahlt bekommen wollen, eine gesonderte Nachricht zu kommen lassen. Standardmäßig wird die Umsatzsteuer nicht mit ausgezahlt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zum Netzkundenportal oder andere Themen rund um das EEG beantworten Ihnen gerne die Kollegen des Teams Einspeisung.

Telefonisch sind sie unter 06051 84-3030 erreichbar.

Wie kann mein Account gelöscht werden?

Wie kann mein Account gelöscht werden?

Sollten Sie Ihren Account nicht mehr verwenden, da Sie keine EEG-Anlage mehr besitzen, informieren Sie bitte das Team Einspeisung schriftlich darüber.

Was ist noch geplant?

Was ist noch geplant?

Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Netzkundenportals. Es ist geplant, dass Sie zukünftig auch Anlagenbetreiberwechsel, Abtretungserklärungen oder auch Abschlagsänderungen vornehmen können.

Schauen Sie doch einfach regelmäßig vorbei, um die Erweiterungen des Portals im Blick zu behalten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FAQs zum Stromhausanschluss

Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?

Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?

Einen Lageplan mit Bemaßung des Gebäudes sowie einen Grundrissplan des unteren Geschosses (mit Sitz des zur Straßenseite liegenden Anschluss-/Hauswirtschaftsraumes) mit Angabe der gewünschten Anschlussstelle und einem Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks.

Die Beantragung eines Neuanschlusses erfolgt über das Netzanschlussportal. Wir nutzen dieses moderne Medium um Ihnen rasch ein Angebot unterbreiten zu können. Die erforderlichen Angaben werden in entsprechenden Masken abgefragt, den o.g. Lageplan Lageplan, den Grundrissplan und das Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks können Sie können Sie einfach als PDF oder Bilddatei hochladen.

Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH meinen Anschluss?

Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH meinen Anschluss?

Dies ist abhängig von Ihrer gewünschten Ausführungsvariante. Sie haben die Auswahlmöglichkeit zwischen den Varianten „Standardnetzanschluss“ und „Komfortnetzanschluss“. 

Standardnetzanschluss

Der Standardnetzanschluss wird über eine Netzanschlusssäule ausgeführt, die an der Grundstücksgrenze aufgestellt und straßenseitig zugänglich ist. 

Komfortnetzanschluss

In dieser Anschlussvariante darf die Länge des Netzanschlusskabels maximal 10 m auf dem Privatgrund betragen. In der Regel kommen Sie so bis an Ihr Gebäude und können dort die Anschlusssäule platzieren. 

Ist das Gebäude weiter als 10 m von der Grundstücksgrenze entfernt, muss ein näher gelegener Aufstellungsort der Anschlusssäule festgelegt oder ein Standardnetzanschluss gewählt werden. In der Anschlusssäule findet an den Eingangsklemmen der Anschlusssicherung der Eigentumsübergang statt. Die Leitung von der Anschlusssäule über die Hauseinführung bis zum Zählerschrank befindet sich im Eigentum des Anschlusssnehmers und ist bauseits nach den Regeln der Technik durch ein konzessioniertes Installationsunternehmen zu verlegen. 

Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?

Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?

Wenn Sie sich für den Standard-Anschluss (Säule an der Grundstücksgrenze) entscheiden, dann können Sie die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Privatgrundstück in Eigenleistung erbringen.

Wenn Sie sich für den Komfort-Anschluss (Säule bis 10m auf Privatgrund) entscheiden, dann handelt es sich hierbei um eine Zusatzleistung der Kreiswerke, die auch vollständig von uns erbracht wird. Den bis zu 10 Meter langen Leitungsgraben auf Ihrem privaten Grundstück können Sie nicht in Eigenleistung erbringen.

Generell werden die Arbeiten im öffentlichen Bereich, sowie alle Verlegearbeiten durch die Kreiswerke Main Kinzig ausgeführt, Eigenleistungen sind hierbei ausgeschlossen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Netzanschluss/Netzvertrieb, unter 06051-84-331.

Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?

Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?

Nein! Die Anschlussleitung muss frei zugänglich sein. Sie darf nicht durch Bäume, Bauwerke wie Garagen, Carports, Müllboxen, etc. überbaut werden.

Sollte durch nachträgliche Erweiterungen des Gebäudes bzw. den Bau eines Nebengebäudes eine Überbauung erkennbar werden, so wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Netzanschluss/Netzvertrieb (Telefon 06051 84-331). Wir unterstützen Sie bei der Lösung und können Ihnen auch ein Angebot zur Umverlegung Ihres Netzanschlusses anbieten (solange dies technisch möglich ist).

Was muss ich tun, wenn ich eine höhere Leistung benötige?

Was muss ich tun, wenn ich eine höhere Leistung benötige?

Setzen Sie sich hierzu mit einem konzessionierten Installationsunternehmen in Verbindung. Der Installateur stellt im Anschluss mit Ihnen zusammen fest, wie hoch der neue Leistungswert sein soll und beantragt für Sie die Leistungserhöhung bei den Kreiswerken Main-Kinzig. Im Anschluss prüfen wir, ob diese Leistung an Ihrem bestehenden Netzanschluss lieferbar ist. Sie bekommen anschließend ein Angebot, entweder über eine Sicherungsanpassung, oder aber über einen neuen Netzanschlusspunkt. Nach Ihrer Angebotsprüfung können Sie uns über die dem Angebot beiliegende Angebotsbestätigung beauftragen. Nach Eingang der Angebotsbestätigung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Ein neuer Netzanschlusspunkt ist dabei technisch und lieferzeitenbedingt detaillierter abzustimmen.

Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem die Angebotsbestätigung im Netzanschluss/ Netzvertrieb eingegangen ist und bauseits die Herstellung des Netzanschlusses absehbar ist, setzen Sie sich bitte mit unserer Einsatzsteuerung unter Telefonnummer 06051 84-1010 zwecks Terminabstimmung in Verbindung. In schwierigen Anschlusssituationen, bei örtlichen Fragestellungen oder der Klärung von Mitverlegungen anderer Leitungsanbieter, steht Ihnen auch unser Netzmeister zu einem Ortstermin zur Verfügung. Die Kontaktdaten des zuständigen Netzmeisters erhalten Sie über unsere Einsatzsteuerung.

Bitte beachten Sie bitte, dass je nach Auftragsstand mit einer technischen Vorlaufzeit von in der Regel ca. 3 Wochen zu rechnen ist.

Wie komme ich an einen Baustromanschluss?

Wie komme ich an einen Baustromanschluss?

Beauftragen Sie hierzu bitte ein konzessioniertes Installationsunternehmen. Der Installateur stellt bei uns einen Antrag für den Baustromanschluss und vereinbart einen Termin mit uns.

Ggf. übernimmt dies auch Ihr Bauunternehmen.

Baustrom

Wie komme ich zu meinem Haushaltszähler/meinen Haushaltszählern?

Wie komme ich zu meinem Haushaltszähler/meinen Haushaltszählern?

Nachdem die Hausinstallation (Kundenanlage) von Ihrem konzessionierten Wunschinstallationsbetrieb erstellt wurde, sendet dieser eine sogenannte Fertigmeldung an die Kreiswerke Main-Kinzig. Ihr Installationsbetrieb oder Sie vereinbaren dann mit unserem Netzanschluss/ Netzvertrieb unter 06051 84-331 einen Termin zur Inbetriebnahme.

Fertigmeldung/Inbetriebsetzung

Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Strom verbrauche. Wie kann ich das prüfen?

Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Strom verbrauche. Wie kann ich das prüfen?

Wir liefern Ihnen gerne kostenfrei ein Energiemessgerät zur Ausleihe, mit welchem Sie Ihren einzelnen Verbrauch auf den benötigen Energieverbrauch testen können. Dies ist allerdings nur bei Geräten möglich, die einen „normalen“ Stromanschluss über eine Steckdose haben.

Ich habe das Gefühl, dass mein Stromzähler falsch geht. Wie kann ich das prüfen?

Ich habe das Gefühl, dass mein Stromzähler falsch geht. Wie kann ich das prüfen?

In der Regel können Mehrverbräuche technisch erklärt (z. B. zu lange Laufzeiten von elektrischen Heizgeräten oder Stromzusatzheizungen der Wärmepumpen, defekte Temperaturregler von Heizlüftern oder Speicherheizungen, Dauerbetrieb von alten Kühl-/Gefrierschränken, etc.) werden. Dies kann z. B. mit einem E-Check über Ihren Installationsbetrieb durchgeführt werden. Sollte keine technische Klärung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Zähler zur Befundprüfung anzumelden.

» weiter zu den Anträgen

Der Zähler wird dann durch die Kreiswerke Main-Kinzig ausgebaut und an eine „Staatlich Anerkannte Prüfstelle für Messgeräte und Elektrizität“ übergeben.

Nachdem die Prüfung erfolgt ist, erhalten Sie von uns die Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie das Prüfprotokoll.

Die Kreiswerke Main-Kinzig übernehmen die Kosten der Befundprüfung, wenn dem Zähler eine nicht korrekte Messung attestiert wurde.

Wo liegen die Leitungen auf meinem Grundstück?

Wo liegen die Leitungen auf meinem Grundstück?

Um die Lage der Leitungen auf Ihrem Grundstück zu erfragen, steht Ihnen unsere elektronische Planauskunft kostenfrei zur Verfügung. Vor jeder Bautätigkeit auf einem Grundstück besteht sogar die Verpflichtung für den Eigentümer und den von ihm beauftragten Dienstleister zur Einholung einer Planauskunft bei allen Leitungsanbietern.

Viele Dienstleister sind bereits bei unserem Online-Service registriert. In diesem Fall ist die elektronische Planauskunft einfach möglich.

FAQs zum Wasserhausanschluss

Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?

Welche Unterlagen werden für einen Neuanschluss benötigt?

Einen Lageplan mit Bemaßung des Gebäudes sowie einen Grundrissplan des unteren Geschosses (mit Sitz des zur Straßenseite liegenden Anschluss-/Hauswirtschaftsraumes) mit Angabe der gewünschten Anschlussstelle und einem Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks.

Die Beantragung eines Neuanschlusses erfolgt über das Netzanschlussportal. Wir nutzen dieses moderne Medium um Ihnen rasch ein Angebot unterbreiten zu können. Die erforderlichen Angaben werden in entsprechenden Masken abgefragt, den o.g. Lageplan Lageplan, den Grundrissplan und das Foto der Frontansicht Ihres Grundstücks können Sie können Sie einfach als PDF oder Bilddatei hochladen.

Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig meinen Anschluss?

Bis wohin verlegt die Kreiswerke Main-Kinzig meinen Anschluss?

Ihre Netzanschlussleitung wird in der Regel bis in den Hauswirtschaftraum (HWR) verlegt, wo auch der Wasserzähler auf den bauseits montierten Wasserzählerbügel verbaut wird.

Diese Vorgehensweise weicht ab, wenn die Anschlussleitung bis zum Wasserzähler länger als 20m ist. In diesem Fall sieht die AVBWasserV in Kombination mit den Technischen Anschlussbedingungen verpflichtend einen Wasserschacht an der Grundstücksgrenze vor. Hierfür ist ein wasserdichter und normgerechter Schacht mit Einstiegshilfe nötig. Der Schacht ist bauseits zu erstellen und markiert den Eigentumsübergang, erst nach der Errichtung dieses Bauwerkes kann der Netzanschluss verlegt werden.

Bauherrenmappe

Infoblatt Schacht

Wer montiert den Wasserzählerbügel?

Wer montiert den Wasserzählerbügel?

Der Wasserzählerbügel ist durch Ihren Wunschinstallationsbetrieb einzubauen. Diese Tätigkeit darf nur von einem konzessionierten Wasserinstallateur durchgeführt werden. Alle konzessionierten Installateure finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

Installateurverzeichnis

Schematisches Bild der Wasserzähleranlage mit Ventilen, Bügel, Zähler, Filter, etc.

Ich habe Fragen zu meinem Angebot.

Ich habe Fragen zu meinem Angebot.

Unser Netzanschluss/Netzvertrieb beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie erreichen unsere Mitarbeiter unter Telefonnummer 06051 84-331.

Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?

Kann ich Arbeiten in Eigenleistung erbringen und wie wirken sich diese auf den Preis aus?

Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in Eigenleistung erbringen. Die Einsparungen legen wir Ihnen gerne in einem Angebot dar. Detaillierte Informationen erhalten Sie über unseren Netzanschluss/Netzvertrieb (Telefonnummer: 06051 84-331).

Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sowie alle Verlegearbeiten liegen im Aufgabenbereich der Kreiswerke Main-Kinzig, Eigenleistungen sind hierbei ausgeschlossen.

Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?

Darf die Hausanschlussleitung überbaut werden?

Nein! Die Anschlussleitung muss frei zugänglich sein. Sie darf nicht durch Bäume, Bauwerke wie Garagen, Carports, Müllboxen, etc. überbaut werden.

Sollte durch nachträgliche Erweiterungen des Gebäudes bzw. den Bau eines Nebengebäudes eine Überbauung erkennbar werden, so wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Netzanschluss/Netzvertrieb unter Telefonnummer 06051 84-331. Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösung und können Ihnen auch ein Angebot zur Umverlegung Ihres Netzanschlusses anbieten (solange dies technisch möglich ist).

Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Ich habe die Angebotsbestätigung für meinen Neubau zurückgeschickt. Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem die Angebotsbestätigung im Netzanschluss/Netzvertrieb eingegangen ist und bauseits die Herstellung des Netzanschlusses absehbar ist, setzen Sie sich bitte mit unserer Einsatzsteuerung unter der Telefonnummer 06051 84-1020 zwecks Terminabstimmung in Verbindung. In schwierigen Anschlusssituationen, bei örtlichen Fragestellungen oder der Klärung von Mitverlegungen anderer Leitungsanbieter, steht Ihnen gerne auch unser Netzmeister für einen Ortstermin zur Verfügung. Die Kontaktdaten des zuständigen Netzmeisters erhalten Sie mit Ihrem Angebot.

Bitte beachten Sie, dass je nach Auftragstand mit einer technischen Vorlaufzeit von in der Regel ca. 3 Wochen zu rechnen ist.

Wie komme ich an einen Bauwasseranschluss?

Wie komme ich an einen Bauwasseranschluss?

Wir bieten Ihnen gerne unseren Standrohrservice an. Sie können hierzu in Ihrer Bauphase bei uns ein Standrohr ausleihen. Das Standrohr ist mit einem geeichten Wasserzähler ausgestattet und wird per Kaution, Leihgebühr und Wasserverbrauch abgerechnet.

Ein Standrohr können Sie vorab gerne über unsere Materialwirtschaft unter Telefonnummer 06051 84-386 reservieren und in Gelnhausen, Barbarossastraße 26 (Innenhof) abholen. 

Wie und wann bekomme ich meinen Wassserzähler?

Wie und wann bekomme ich meinen Wassserzähler?

Nachdem die Hausinstallation (Kundenanlage) von Ihrem konzessionierten Wunschinstallationsbetrieb erstellt wurde, sendet dieser eine sogenannte Fertigmeldung an die Kreiswerke Main-Kinzig. Ihr Installationsbetrieb oder Sie vereinbaren dann mit unserer Einsatzsteuerung unter Telefonnummer 06051 84-1020 einen Termin zur Inbetriebnahme.

Fertigmeldung/Inbetriebsetzung

Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Wasser verbrauche. Wie kann ich das prüfen?

Ich habe das Gefühl, dass ich zu viel Wasser verbrauche. Wie kann ich das prüfen?

Ursachen für eine hohe Wasserabrechnung, insbesondere im Vergleich zum Vorjahr, können recht vielfältig sein:

  • Änderungen im Abrechnungszeitraum, z. B. Ablesetag früher/später als im Vorjahr,
  • Fehler bei der Ablesung oder fehlende Ablesungen und somit Schätzungen in den Vorjahren. Dadurch entsteht bei falscher Schätzung der Vorjahresverbräuche bzw. des aktuellen Verbrauches ein scheinbar stark geänderter Verbrauch,
  • Defekte (Leckagen) im Leitungsnetz, insbesondere auch im Außenbereich,
  • Zisternennachläufe sind häufig aufgrund Defekten des Schwimmerschalters Ursache eines zu hohen Verbrauches,
  • Gartenbewässerungssysteme, die durch witterungsbedingte Einflüsse bzw. durch Störungen im Bewässerungscomputer nicht mehr tropfen, sondern fließendes Wasser abgeben,
  • Defekte in einem eventuell automatischen Nachlauf der Heizungsanlage,
  • Defekte Dichtungen in den Toilettenspülungen oder tropfende Wasserhähne. Bereits eine tropfende Toilettenspülung kann pro Tag 50 – 200 Liter Wasser verbrauchen,
  • Hoher Wasserverbrauch durch Gartenbewässerung im heißen Sommer, der dann auf einen regnerischen Sommer folgt bzw. umgekehrt. Alleine ein mittelgroßer Garten kann bei täglichem Gießen ca. 700 Liter Wasser benötigen,
  • Nicht norm- bzw. zulassungskonforme Installation des Zählers bzw. der Hausinstallation nach dem Zähler

Sprechen Sie bei einem der oben genannten Themen umgehend Ihren Installationsbetrieb an.

Warum entstehen Abweichungen in der Summe der Wohnungszähler zum Hauptwasserzähler?

Warum entstehen Abweichungen in der Summe der Wohnungszähler zum Hauptwasserzähler?

Wir möchten hier die Aussagen der Hessischen Eichdirektion in Ihrem Merkblatt Wasser unter dem Punkt „Messgenauigkeit, Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern“ angeben:

Die zum Zeitpunkt der Eichung zulässigen Messabweichungen (Eichfehlergrenzen) bei Wasserzählern liegen im unteren Durchflussbereich (Qmin bis Qt bzw. Q1 bis Q2) bei ± 5 % und im oberen Durchflussbereich (Qt bis Qmax bzw. Q2 bis Q4) bei ± 2 %. Die sogenannten Verkehrsfehlergrenzen, d. h. zulässige Fehler bei eingebauten Wasserzählern, liegen laut § 33 der Eichordnung beim Doppelten der Eichfehlergrenzen, d. h. bei ± 10 % bzw. ± 4 %. Unterhalb des Mindestdurchflusses (Qmin bzw. Q1) bleiben die Zähler irgendwann stehen bzw. laufen nicht an, so dass es auch deshalb in der Praxis zu nennenswerten Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern kommen kann. Zu bedenken ist dabei auch, dass der Hauswasserzähler oftmals eine höhere metrologische Klasse (B) als der (preisgünstigere) Wohnungswasserzähler (Klasse A) aufweist. Der Zähler der höheren Klasse läuft bei kleinerem Durchfluss früher an und misst im unteren Durchflussbereich genauer.

Werden mehrere Wohneinheiten über einen Hauptwasserzähler versorgt, wird die Menge eines tropfenden Wasserhahnes in den einzelnen Wohnungen nicht registriert. Der Hauptwasserzähler erfasst jedoch die Summe der Leckagen, läuft bereits und registriert diese Wassermengen. Größere Fehler sind vielfach durch eine nicht sachgerechte Installation bedingt. Ursachen können Leitungsbögen direkt vor dem Zähler sein oder Kugelhähne und Absperrschieber, die nicht vollständig geöffnet sind und somit das Messverhalten des Zählers verändern können. Auch defekte oder fehlende Rückflussverhinderer können zu erhöhten Messabweichungen und zu fehlerhaftem  Zählen bei Druckschwankungen im Netz führen.

Eine sehr häufige Ursache für Abweichungen zwischen Haupt- und Nebenzählern liegt weiterhin darin, dass Entnahmen aus Gemeinschaftsarmaturen (Grünanlagenbewässerung, gemeinschaftliche Waschküchen etc.) nur vom Hauptzähler erfasst werden.

Wo liegen Leitungen auf meinem Grundstück?

Wo liegen Leitungen auf meinem Grundstück?

Um die Lage der Leitungen auf Ihrem Grundstück zu erfragen, steht Ihnen unsere elektronische Planauskunft kostenfrei zur Verfügung. Vor jeder Bautätigkeit auf einem Grundstück besteht sogar die Verpflichtung für den Eigentümer und den von ihm beauftragten Dienstleister zur Einholung einer Planauskunft bei allen Leitungsanbietern.

Viele Dienstleister sind bereits bei unserem Online-Service registriert. In diesem Fall ist die Online-Planauskunft einfach möglich.

Weitere Informationen zur Planauskunft

Ich benötige einen zweiten Wasserzähler für meine vermietete Einliegerwohnung.

Ich benötige einen zweiten Wasserzähler für meine vermietete Einliegerwohnung.

Pro Gebäude gibt es lediglich einen Hauptwasserzähler. Sollten mehrere Wasserzähler im Haus benötigt werden, so ist dies durch interne Wasserzähler zu realisieren und die Abrechnung ist durch den Vermieter vorzunehmen.

Ich möchte zur Gartenbewässerung einen eigenen Wasserzähler um die Abwassergebühren einzusparen. Was muss ich hierfür tun?

Ich möchte zur Gartenbewässerung einen eigenen Wasserzähler um die Abwassergebühren einzusparen. Was muss ich hierfür tun?

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kommune, Bereich Abwasser/Entwässerung.

Ich möchte eine Einsparten-/ Mehrspartenhauseinführung (ESH/MSH) verbauen. Woher kann ich diese beziehen? Wer baut diese ein?

Ich möchte eine Einsparten-/ Mehrspartenhauseinführung (ESH/MSH) verbauen. Woher kann ich diese beziehen? Wer baut diese ein?

Die ESH und MSH können Sie über den Fachhandel beziehen. Über die verschiedenen Ausführungen beraten Sie unsere Kollegen des Netzanschluss/Netzvertrieb unter Telefonnummer 06051 84-331.

Der Einbau der ESH/MSH ist bauseits durch Ihren Architekten bzw. die bauausführende Firma einzuplanen.

Bitte beachten Sie die Einbauanleitung der ESH/MSH, so dass ein wasserdichter Einbau gegeben ist.

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FAQs zum Balkonkraftwerk

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk bzw. ein Steckersolargerät?

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk bzw. ein Steckersolargerät?

Das Balkonkraftwerk, auch Steckersolargerät oder Balkonsolaranlage genannt, sind kleine Photovoltaik-Systeme, bestehend aus Solarmodulen und Wechselrichter. Das Besondere ist, dass der erzeugte Strom über ein Kabel direkt in die Steckdose eingespeist wird. Der eingespeiste Strom kann für die Elektrogeräte im gesamten Haushalt wie Kühlschrank, Fernseher, etc. genutzt werden. Der zu viel erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist.

Im Vergleich zu großen PV-Anlagen haben die Geräte eine deutlich geringere Leistung. Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I wurde die zulässige Einspeiseleistung am Wechselrichter auf 800 Watt (zuvor maximal 600 Watt) und eine installierte Leistung von maximal 2 kWp festgelegt.

Sind Balkonkraftwerke Inselanlagen?

Sind Balkonkraftwerke Inselanlagen?

Nein. Steckersolargeräte brauchen immer einen Anschluss an das Stromnetz, um zu funktionieren. Für Anwendungen ohne Netzanschluss, zum Beispiel beim Camping oder im Schrebergarten, werden spezielle „Inselsysteme“ mit Batterie und einem Laderegler benötigt.

Wer darf Balkonkraftwerke installieren?

Wer darf Balkonkraftwerke installieren?

Grundsätzlich jeder. Allerdings muss das Einverständnis des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Muss mein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Muss mein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Durch das Solarpaket I ist lediglich noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Anmeldung bei uns als Netzbetreiber entfällt. Alle für uns notwendigen Daten entnehmen wir direkt aus dem Marktstammdatenregister.

Nach der Übernahme der Daten in unsere Systeme erhalten Sie einen Zugang zu unserem Netzkundenportal. Dort können Sie anschließend z. B. Ihre Bankdaten hinterlegen, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können, falls Sie dies möchten. Bitte sehen Sie dazu auch Punkt 6.

Bitte beachten Sie: Für Aufdach-Photovoltaikanlagen ist aber weiterhin eine Anmeldung durch einen Installateur erforderlich.

Muss der Zähler getauscht werden?

Muss der Zähler getauscht werden?

Nach Ihrer Anmeldung im Marktstammdatenregister wird automatisch überprüft, ob der Zähler getauscht werden muss. Der Austausch erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Der Balkonsolar-Betreiber muss nichts weiter veranlassen.

Sollten wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Ihren Messstellenbetrieb verantwortlich sein, kommen wir im Falle eines notwendigen Zählerwechsels auf Sie zu. Durch den Zählertausch entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Bis zur Installation eines Zweirichtungszählers ist der Betrieb vorübergehend mit jedem Stromzähler möglich, auch wenn dieser rückwärts läuft. Die Anlage kann nach ihrem Anschluss also sofort in Betrieb genommen werden.

Kann ich eine Einspeisevergütung für mein Balkonkraftwerk erhalten.

Kann ich eine Einspeisevergütung für mein Balkonkraftwerk erhalten.

Ja, das ist möglich. Über unser Netzkundenportal können Sie uns Ihre Bankdaten mitteilen, an die wir Ihre Einspeisevergütung auszahlen sollen. Weiterhin brauchen wir eine kurze E-Mail, in der Sie uns mitteilen, dass Sie die Einspeisevergütung ausgezahlt bekommen möchten und in der beschrieben ist, wo die Anlage montiert wurde.

Es ist jedoch möglich, dass Ihr Balkonkraftwerk durch die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung den Status als Balkonkraftwerk verliert. Hierdurch kann beispielsweise eine weitreichende Datenerfassung im Marktstammdatenregister notwendig werden. Aber auch weitere technische Vorgaben können hinzukommen. Da die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) noch an einer Produktnorm zu Steckersolargeräten arbeitet, sind uns diese bisher selbst noch nicht bekannt.

Welche Ausstattung brauche ich für ein Balkonkraftwerk?

Welche Ausstattung brauche ich für ein Balkonkraftwerk?

Die technische Normung sieht bisher vor, die Balkonsolaranlage über eine Energiesteckdose in das Haus- oder Wohnungsnetz einzubinden oder die Anlage mit einem Stromkreis des Hauses oder der Wohnung fest zu verbinden. Den Einbau einer Energiesteckdose oder den Festanschluss muss eine Fachkraft des Elektrohandwerks durchführen. Die Nutzung der Schutzkontaktsteckdose (reguläre Haushaltssteckdose) für den Anschluss eines Steckersolargerätes ist derzeit in den technischen Normen nicht vorgesehen. Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) arbeitet an einer Produktnorm zu Steckersolargeräten mit dem Ziel, die Nutzung möglichst einfach und sicher auszugestalten. Eine Kontrolle, ob dennoch eine Haushaltssteckdose verwendet wird, erfolgt durch uns als Netzbetreiber nicht und liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers.

Ist die Installation einer Balkonsolaranlage trotz bestehender PV-Dachanlage möglich?

Ist die Installation einer Balkonsolaranlage trotz bestehender PV-Dachanlage möglich?

Ja. Wenn Strom aus mehreren Anlagen mit gleichartiger erneuerbarer Energie hinter einem Netzverknüpfungspunkt erzeugt wird, kann die Abrechnung über eine gemeinsame Messeinrichtung erfolgen. Falls für die Teilanlagen unterschiedliche Vergütungssätze gelten, wird der Messwert entsprechend der jeweiligen Anlagenleistung aufgeteilt. Steckersolargeräte werden im Normalfall der Vermarktungsform der sog. „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet, sodass der Betreiber für den Stromanteil aus dem Steckersolargerät keine Vergütung erhält. Ein Beispiel: Bei einer vorhandenen 6 kW-Dachanlage und einem neuen 0,6 kW Steckersolargerät wird die Dachanlagenleistung weiterhin voll vergütet, die Einspeisung des Steckersolargerätes hingegen wird nicht vergütet. Durch das neue Steckersolargerät wird über die gemeinsame Messeinrichtung insgesamt mehr Strom eingespeist. In diesem Beispiel wird die insgesamt eingespeiste Strommenge dann zu 90 % vergütet (10 % der Gesamtleistung wird nicht vergütet: 0,6 kW / 6 kW = 10 %). Ein wirtschaftlicher Vorteil kann mit einer Balkonsolaranlage über den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms erlangt werden, welcher den Strombezug aus dem Netz mindert.

Kann ich den Strom aus meinem Balkonkraftwerk nur auf einer Phase nutzen?

Kann ich den Strom aus meinem Balkonkraftwerk nur auf einer Phase nutzen?

Physikalisch ist es tatsächlich so, dass der Strom nur auf der gleichen Phase für den Selbstverbrauch genutzt werden kann, an dem auch Ihr Balkonkraftwerk angeschlossen wurde. Da die eingesetzten Zähler jedoch die Netzeinspeisung und den Strombezug auf den einzelnen Phasen saldieren, kann der erzeugte Strom praktisch auf allen drei Phasen selbstverbraucht werden.

Als Phase versteht man in diesem Zusammenhang einen der drei Leiter, der unter Spannung steht.

FAQs zum Solarpaket I

Welche Änderungen gibt es zum Thema Balkonkraftwerke

Welche Änderungen gibt es zum Thema Balkonkraftwerke

Mit dem Solarpaket I wurden einige Änderungen für Balkonkraftwerke beschlossen, weshalb wir eigene FAQ hierzu (siehe oben) erstellt erhaben.

Ist für meine Anlage ein Anlagenzertifikat notwendig?

Ist für meine Anlage ein Anlagenzertifikat notwendig?

Für Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 270 kW und einer maximalen installierten Leistung von 500 kW entfällt das Anlagenzertifikat. Ausreichend ist dann ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht wird. Liegt die installierte Leistung oberhalb von 270 kW, ist zudem ein Nachweis mittels Prüfprotokoll einzureichen, welches den Einbau und die Inbetriebnahme einer Entkupplungsschutzeinrichtung oder einer für die Netzebene gleichwertige Schutzeinrichtung belegt.

Damit die Ausnahmeerweiterung unter Gewährleistung der Systemsicherheit des Stromnetzes schnellstmöglich umgesetzt werden kann, wird das „Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.“ (VDE-FNN) zeitnah die anwendbaren Technischen Anschlussregeln (TAR) im Rahmen der technischen Selbstverwaltung überarbeiten.

Gilt die Neuregelung in Bezug auf das Anlagenzertifikat auch für Anlagen, die bereits im Anmeldeverfahren sind?

Gilt die Neuregelung in Bezug auf das Anlagenzertifikat auch für Anlagen, die bereits im Anmeldeverfahren sind?

Auch für Anlagen, die sich bereits im Anmeldeverfahren befinden, kann diese Regelung Anwendung finden. Wir benötigen lediglich eine Information über den Wechsel in das neue Anmeldeverfahren. Weiterhin denken Sie bitte auch daran, Ihren Zertifizierer zu informieren.

Welcher Vergütungsform werde ich zugeordnet, wenn ich keine aktive Auswahl treffe?

Welcher Vergütungsform werde ich zugeordnet, wenn ich keine aktive Auswahl treffe?

Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung von unter 400 kW werden automatisch der neuen Vergütungsform „Unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet. Möchte ein Anlagenbetreiber einer anderen Vergütungsform, z. B. der klassischen Einspeisevergütung, zugeordnet werden, muss dieses aktiv mitgeteilt werden. In der Regel geschieht dies durch das eingereichte Anmeldeformular für Ihre PV-Anlage.

Für größere Einspeiseanlagen über 400 kW (?) besteht weiterhin die Direktvermarktungspflicht (Marktprämienmodell oder sonstige Direktvermarktung). In diesem Fall muss eine aktive Anmeldung erfolgen.

Ein Wechsel der Vergütungsform ist unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit möglich.

Dürfen auch Bestandsanlagen die unentgeltliche Abnahme als Vergütungsform wählen?

Dürfen auch Bestandsanlagen die unentgeltliche Abnahme als Vergütungsform wählen?

Ja, ein Wechsel in die Vermarktungsform „unentgeltliche Abnahme“ ist möglich.

Meine PV-Anlage ist defekt und ich möchte diese ersetzen. Was ist zu tun?

Meine PV-Anlage ist defekt und ich möchte diese ersetzen. Was ist zu tun?

Ihr Installateur meldet uns die Stilllegung Ihrer Bestands-PV-Anlage sowie den Bau der neuen PV-Anlage an. Bei der Neuanmeldung ist formlos anzugeben, dass durch diese PV-Anlage die alte defekte Anlage ersetzt wird. In diesem Fall erhält Ihre PV-Anlage die Vergütung der defekten Anlage. Durch diesen Austausch entsteht jedoch kein Anspruch auf eine Vertragsverlängerung. Sollte die installierte Leistung Ihrer neuen PV-Anlage die der defekten übersteigen, wird der Anteil oberhalb der installierten Leistung der defekten PV-Anlage als Neuanlage gewertet.