Reservierungsverfahren

Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen

Mit der Einführung eines Reservierungsverfahrens möchten wir Anlagenerrichter eine gewisse Planungssicherheit für Ihre Netzanschlussprojekte geben. Projekte erhalten nun mit der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes oder mit der Zusage, dass am vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann, eine 6-monatige Reservierung der beantragten Einspeiseleistung. Innerhalb dieser Frist ist die Anlage zu bauen, kaufmännisch in Betrieb zu nehmen und das ausgefüllte Inbetriebnahmeprotokoll ausgefüllt bei uns einzureichen.

Nachstehend stellen wir Ihnen die Reservierungsverfahren tabellarisch detaillierter dar.

Technischer Kundenservice
Technischer Kundenservice

Mo-Do 8 bis 17 Uhr
Fr 8 bis 13 Uhr
06051 84-331

Störung melden
Störung melden

24-Stunden-Notdienst

Strom
06051 84-296

Wasser
06051 85-297

Anschrift
Anschrift

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

Niederspannung

Reservierungsstufe Kurzbeschreibung
Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes Mit der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes oder der Zusage, dass über den vorhandenen Netzanschluss eingespeist werden darf, reservieren wir Ihnen die beantragte Einspeiseleistung für 6 Monate. Die Inbetriebnahme ist uns durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachzuweisen.
Verlängerung Die Reservierung von nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen kann nach Einreichen einer Versand- oder Lieferbestätigung durch den Hersteller oder Lieferanten um weitere 6 Monate verlängert werden.

Mittelspannung

Reservierungsstufe Kurzbeschreibung
Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes Mit der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes wird die Einspeisekapazität für 6 Monate reserviert. In dieser Zeit ist die Anlage zu bauen und kaufmännisch in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme ist uns durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachzuweisen.
1. Verlängerung

Genehmigungspflichtige Anlagen haben die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 6 Monate. Als Nachweis ist die Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder ein positiver Vorbescheid zur Baugenehmigung oder ein vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) einzureichen.

Die Reservierung nichtgenehmigungspflichtiger Anlagen kann nach Einreichen einer Versand- oder Lieferbestätigung durch den Hersteller oder Lieferanten um weitere 6 Monate verlängert werden.

2. Verlängerung Genehmigungsbedürftige Anlagen können eine weitere Reservierungsverlängerung von 6 Monaten erhalten, wenn eine Baugenehmigung oder ein Nachweis über den Ausschreibungszuschlag eingereicht wird.