Niederspannung
Reservierungsstufe | Kurzbeschreibung |
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Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes | Mit der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes oder der Zusage, dass über den vorhandenen Netzanschluss eingespeist werden darf, reservieren wir Ihnen die beantragte Einspeiseleistung für 6 Monate. Die Inbetriebnahme ist uns durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachzuweisen. |
Verlängerung | Die Reservierung von nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen kann nach Einreichen einer Versand- oder Lieferbestätigung durch den Hersteller oder Lieferanten um weitere 6 Monate verlängert werden. |
Mittelspannung
Reservierungsstufe | Kurzbeschreibung |
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Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes | Mit der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes wird die Einspeisekapazität für 6 Monate reserviert. In dieser Zeit ist die Anlage zu bauen und kaufmännisch in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme ist uns durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachzuweisen. |
1. Verlängerung | Genehmigungspflichtige Anlagen haben die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 6 Monate. Als Nachweis ist die Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder ein positiver Vorbescheid zur Baugenehmigung oder ein vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) einzureichen. Die Reservierung nichtgenehmigungspflichtiger Anlagen kann nach Einreichen einer Versand- oder Lieferbestätigung durch den Hersteller oder Lieferanten um weitere 6 Monate verlängert werden. |
2. Verlängerung | Genehmigungsbedürftige Anlagen können eine weitere Reservierungsverlängerung von 6 Monaten erhalten, wenn eine Baugenehmigung oder ein Nachweis über den Ausschreibungszuschlag eingereicht wird. |