Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a

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Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

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Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz

Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist auch die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. In diesem Zuge werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher in Betrieb genommen.

Mit der Änderung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie mit dem zugehörigen Beschluss der Bundesnetzagentur aus dem Dezember 2023 wurde der aus dem Hochlauf resultierenden Herausforderung für die Verteilnetzbetreiber Rechnung getragen. Durch die veröffentlichten Regelungen wird den Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit gegeben, sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Falle eines Netzengpasses zu dimmen.

Vielfach kann der Verteilnetzbetreiber so für eine Beseitigung eines Netzengpasses sorgen, bis der notwendige Netzausbau erfolgt ist, ohne dass der Netzkunde einen nennenswerten Komfortverlust erleidet. Um das Dimmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der Kreiswerke Main-Kinzig auch in Zukunft zu vermeiden, sehen wir einen zeitnahen und vorausschauenden Netzausbau als unerlässlich an.

Sollte dennoch mal ein Netzengpass entstehen ist es wichtig, dass die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auch steuerbar sind. Um dies zu gewährleisten ist eine Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein wichtiger und daher auch gesetzlich vorgeschriebener Schritt. Bis wir die Anmeldung über unsere Portale ermöglichen können, ist eine Anmeldung über unser Datenblatt erforderlich.

Da die neuen Regelungen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einen rechtkomplexen Sachverhalt darstellen, haben beantworten wir Ihne weiter unten die wichtigsten Fragen.

FAQs zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte die unter § 14 a des Energie-Wirtschafsgesetze (EnWG) fallen.

Dazu gehören:

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

deren elektrische Leistung 4,2 kW übersteigt.

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Zu den Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen,
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher),
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) und
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

deren elektrische Leistung 4,2 kW übersteigt.

Fallen alle Klimageräte unter diese Regelung?

Fallen alle Klimageräte unter diese Regelung?

Nein, nur diese, die der Raumkühlung dienen.

Für welche Geräte gelten die neuen Regelungen?

Für welche Geräte gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen gelten zunächst für

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen,
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher),
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) und
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Ältere Anlagen können aber ebenfalls
die neue Regelung in Anspruch nehmen und müssen uns lediglich mit unserem Datenblatt darüber informieren.

 

Seit wann gelten die neuen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Seit wann gelten die neuen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Die neue § 14a-Regelung zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gilt seit dem 01.01.2024.

Muss meine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden?

Muss meine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden?

Ja, bei einer installierten Leistung von über 4,2 kW. Ohne eine Anmeldung,
die die damit einhergehenden Annahme unserer AGB beinhaltet, ist ein Betrieb am Netz leider nicht möglich.
Nutzen Sie zur Anmeldung bitte unser Datenblatt, bis wir eine Anmeldemöglichkeit
über unsere Portale geschaffen haben.

Wie weit kann die Leistung meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung reduziert werden?

Wie weit kann die Leistung meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung reduziert werden?

Eine Reduzierung (Dimmen) der elektrischen Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist
bis auf maximal 4,2 kW möglich. Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist ein
entsprechender Gleichzeitigkeitsfaktor zu berücksichtigen. Dieser beträgt bei zwei Geräten
momentan 0,8 und sinkt ab neun Geräten bis auf 0,45 ab.

Muss ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden, wenn die Einzelleistung kleiner als 4,2 kW ist?

Muss ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden, wenn die Einzelleistung kleiner als 4,2 kW ist?

Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten,
sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist
die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die
Kühlleistung eines Klimageräts).

Wer ist der Ansprechpartner für die Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen?

Wer ist der Ansprechpartner für die Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen?

Ihre Anmeldung können Sie bei unserem technischen Kundenservice einreichen.
Dies kann gerne per E-Mail unter netz.kundenservice@kreiswerke-main-kinzig.de erfolgen.

Bekomme ich reduzierte Netzentgelte für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Bekomme ich reduzierte Netzentgelte für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Ja, Sie haben aktuell die Auswahl zwischen drei Abrechnungsmodulen. Bei Modul 1 erhalten Sie eine pauschale
Reduzierung ihrer Netzentgelte. Mit Ihrer Anmeldung werden Sie automatisch zunächst diesem
Abrechnungsmodul zugeordnet. Ein zusätzlicher Zähler wird hier nicht benötigt.

Um das zweite Abrechnungsmodul nutzen zu können benötigen Sie eine zusätzliche Messeinrichtung für Ihre
steuerbare Verbrauchseinrichtung. Auf die gemessene Strommenge erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Preisblatt. Einen Wechsel ins Abrechnungsmodul 2 können Sie
über Ihren Lieferanten bei uns beantragen.

Das dritte Abrechnungsmodul kann nur zusätzlich zum Abrechnungsmodul 3 gebucht werden und bildet
ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Stufen (Hochlasttarif, Standardtarif und Schwachlasttarif) ab.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Preisblatt.
Ab 01.04.2025 können Sie das Abrechnungsmodul 3 über Ihren Lieferanten bei uns buchen.

Welche Module können auch von RLM-Kunden genutzt werden?

Welche Module können auch von RLM-Kunden genutzt werden?

Für RLM-Kunden kann lediglich das Abrechnungsmodul 1 genutzt werden.

Benötige ich weitere Zähler für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Benötige ich weitere Zähler für meine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Nur wenn Sie sich für das Abrechnungsmodul 2 entscheiden, um eine Reduzierung
der Netzentgelte auf die gemessene Strommenge zu erhalten.

Kann auch mein Lieferant die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung übernehmen?

Kann auch mein Lieferant die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung übernehmen?

Ja, das ist möglich. Es ist hierfür aber unser vorgesehenes Datenblatt zu nutzen.

Muss meine bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtung die gleichen Vorgaben erfüllen?

Muss meine bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtung die gleichen Vorgaben erfüllen?

Nein, muss sie nicht. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen
nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue §14a-Modell überführt werden.
Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat,
können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.

Kann ich mit meiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung bereits jetzt in die neue Regelung wechseln und von den neuen reduzierten Netzentgelten profitieren?

Kann ich mit meiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung bereits jetzt in die neue Regelung wechseln und von den neuen reduzierten Netzentgelten profitieren?

Ja, das ist möglich. Reichen Sie uns hierzu das vorgesehene Datenblatt ausgefüllt und unterschrieben ein.

Wie viel kann ich sparen, wenn ich mit meiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus der alten Regelung in die neue Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wechsel?

Wie viel kann ich sparen, wenn ich mit meiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus der alten Regelung in die neue Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wechsel?

Dies hängt von Ihrem Stromtarif bei Ihrem Stromlieferanten ab.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrem aktuellen Stromlieferanten in Verbindung.